Schuldnerfahndung
„Der Schuldner ist unbekannt verzogen und hat pfändbare Gegenstände nicht hinterlassen“, teilen Gerichtsvollzieher des Öfteren mit. Für Sie bedeutet dieses Schreiben, dass sich ihre Schuldner der Zwangsvollstreckung entzogen haben und entsprechende Forderung ausfällt.
Diese ausstehende Zahlung kann zu Liquiditätsengpässen für Sie heißen.
Speziell bei Schuldnern, die nicht gefunden werden wollen, bedarf es professioneller Methoden. Wir von D-Tec GmbH verfügen über 12 Jahre Erfahrung und die passende Ausbildung, um diese Aufgabe zu meistern.
Unser Angebot:
Normalauskunft – 48€ exkl. MwSt. Eilauskunft (in 3 Werktagen) – 96€ exkl. MwSt.
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